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   VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20   

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VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20 (https://dejure.org/2021,18225)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 (https://dejure.org/2021,18225)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 (https://dejure.org/2021,18225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 5 GG, § 23 Abs 4 S 1 BeamtStG, § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 7 Abs 1 Nr 2 BeamtStG
    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverharmlosende und -verherrlichende sowie frauenverachtende Kommentare und Bilder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung; Widerrufsbeamter/Widerrufsbeamtin; Charakterliche Eignung; WhatsApp-Gruppe; Freiheitlich-demokratische Grundordnung; Verpflichtung zur Verfassungstreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (33)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Ausreichend hierfür sind bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob die Beamtin oder der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 - Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 - und vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020, a.a.O. und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris m.w.N.).

    Wie eine Beamtin oder ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).

    Der Rückschluss von den Chatinhalten und dem in diesem Zusammenhang gezeigten Verhalten des Klägers auf seine innere Einstellung ist vom Beklagten auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung seines Verhaltens unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgt und genügt insoweit den rechtlichen Anforderungen (vgl. zu diesen Anforderungen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Am 17.07.2020 hat der Kläger Klage erhoben und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, den die Kammer mit Beschluss vom 19.10.2020 abgelehnt hat (Az. 3 K 2398/20, juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und die beigezogenen Akten (zwei Bände Sachakten, ein Band Personalakte, eine CD-ROM) sowie die Gerichtsakten aus dem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes 3 K 2398/20 Bezug genommen.

    b.) Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Kläger rechtsfehlerfrei wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst entlassen worden (vgl. hierzu bereits den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss der Kammer vom 19.10.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens der Beamtin oder des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Fehlt es wie hier an der charakterlichen Eignung, eröffnen die vom Kläger angeführte persönliche Situation und die durchaus schwerwiegenden, auch wirtschaftlichen Folgen seiner Entlassung zum 30.04.2020 auch unter fürsorgerechtlichen Aspekten keine andere Entscheidung, ohne dass dies gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. für den Fall eines Beamten auf Probe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass die Beamtinnen und Beamten sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - Bayerischer VGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass die Beamtinnen und Beamten sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - Bayerischer VGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 B 326/15

    Fehlende charakterliche Eignung eines Polizeibeamten auf Widerruf aufgrund

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470

    Handlung, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Kürzung der Dienstbezüge

  • OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Ungeeignetheit für den

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1994 - 4 S 1333/92

    Unterhaltsbeitrag nach BeamtVG § 15 Abs 2: Bewilligungsbeginn; zusätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 4 S 1860/96

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe trotz Wiederholungsmöglichkeit für

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Am 17.07.2020 hat der Antragsteller Klage erhoben (3 K 2383/20) und den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage 3 K 2383/20 gegen die Entlassungsverfügung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg vom 19.03.2020 und den Widerspruchsbescheid derselben vom 17.06.2020 wiederherzustellen und die Vollzugsfolgen rückgängig zu machen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und die beigezogenen Akten auch aus dem Klageverfahren 3 K 2383/20 Bezug genommen.

    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 3 K 2383/20 gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zum 30.04.2020 ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO statthaft und auch sonst zulässig.

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris m.w.N.).

    Es ist dabei gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität der Beamtinnen und Beamten stellt (VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 51; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.09.2017 - 2 B 180/17 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, BVerw-GE 62, 267; VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 45).

    Das Posten von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt zwar grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel dar, es bedarf aber stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. nur VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m.w.N.).

  • VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst

    Vielmehr ist gerade von einem Beamten auf Widerruf, der noch gänzlich am Anfang seiner Ausbildung steht, zu erwarten, dass er sich für die Grundwerte eines gesellschaftlichen Lebens im Land Hessen aktiv einsetzt und dem widersprechenden Verhalten (gerade) auch innerhalb des Kollegenkreises etwas entgegensetzt (vgl. dazu auch VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021, - 3 K 2383/20 -, juris, Rn. 57).
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m. w. N.).

    Das Posten und/oder Versenden von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel - mithin eine Rechtfertigung für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 26 - 27) - dar, es bedarf jedoch zusätzlich stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

    Bereits das weitgehend passive Hinnehmen wiederholter nationalsozialistischer, antisemitischer, rassistischer, gewaltverherrlichender und -verharmlosender, frauenverachtender und homophober Posts kann das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellen (vgl. Urteil der Kammer vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, juris Rn. 45 ff.).
  • VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23

    Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 WB 43.04 - Hess. VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg, Urteile vom 13.3.2023 - 3 K 2900/22 -, und vom 23.3.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • VG Berlin, 21.02.2023 - 26 L 15.23
    Die vom Antragsgegner zur Untermauerung seiner Position angeführten erstinstanzlichen Entscheidungen (Verwaltungsgericht München, Urteil vom 24. November 2020 - M 5 K 20.883 - Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 - Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 28. Januar 2022 - 11 A 1963/20 HGW -) betreffen anders gelagerte Sachverhalte und ersetzen die geforderte Gesamtwürdigung nicht.
  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20-369, Rn. 531; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43/04 -, BVerwGE 123, 346-352, Rn. 5; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, Rn. 10, juris, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, Rn. 53, juris).
  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22

    Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten wegen des Ausrufs "Heil Hitler" â€"

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

  • VG Greifswald, 26.09.2022 - 11 A 1077/21

    Öffentliches Dienstrecht: Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

  • VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
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